dch IT GmbH – IT-Beratung und Projektleistungen
Stand: 16. Oktober 2026
Diese Bedingungen ergänzen eine konkrete Leistungsvereinbarung, soweit sie wirksam in den Vertrag einbezogen werden. Ihre Veröffentlichung ändert bestehende Aufträge nicht nachträglich. Für Schulungen und digitale Lernangebote gelten die gesonderten Schulungsbedingungen.
1. Vertragspartner und Leistungsvereinbarung
Auftragnehmer ist die dch IT GmbH, Lothringer Straße 30D, 28211 Bremen, Deutschland, vertreten durch den Geschäftsführer Daniel Chroszcz. Kontakt: info@dch-it.de, Telefon 0421 54 85 76 55. Weitere Unternehmensangaben finden Sie im Impressum.
Die jeweilige Vereinbarung beschreibt die beauftragten Tätigkeiten, etwa Bestandsaufnahme, Architekturberatung, Konfiguration, Migrationsbegleitung, Fehleranalyse oder Wissenstransfer. Umfang, Liefergegenstände, Vergütung, Termine und Voraussetzungen werden vor Beginn abgestimmt. Eine allgemeine Kontaktanfrage oder technische Empfangsbestätigung begründet für sich allein keinen kostenpflichtigen Projektauftrag.
Ob eine Dienstleistung oder eine erfolgsbezogene Werkleistung geschuldet wird, richtet sich nach dem konkreten Vertrag. Diese Bedingungen fingieren weder einen bestimmten Projekterfolg noch die Einordnung sämtlicher Tätigkeiten als bloße Dienstleistung.
2. Umfang, Voraussetzungen und Abgrenzung
Die Leistungsbeschreibung benennt die betroffenen Systeme, Standorte, Produktstände und Schnittstellen sowie gegebenenfalls ausdrücklich nicht enthaltene Aufgaben. Herstellerlizenzen, Hardwarebeschaffung, dauerhafter Betrieb, Bereitschaftsdienst und Leistungen Dritter gehören nur zum Auftrag, soweit dies vereinbart ist.
Erwartete Eigenschaften und Leistungswerte sind mit geeigneten Rahmenbedingungen und gegebenenfalls Prüfkriterien abzustimmen. Allgemeine Herstellerwerbung wird nicht allein durch eine Produktnennung zu einer individuellen Projektgarantie. Die Prüfung von Lizenz- und Herstelleranforderungen erfolgt im vereinbarten Umfang.
3. Projektorganisation und Mitwirkung
Beide Seiten benennen Ansprechpartner und stimmen Informationsbedarf, Entscheidungswege, Berechtigungen und Freigaben ab. Der Auftraggeber stellt die vereinbarten Informationen und rechtmäßig nutzbaren Zugänge bereit. Erkennbare Widersprüche, fehlende Voraussetzungen und Risiken werden angesprochen und ihre Auswirkungen dokumentiert.
Remote-Arbeiten, Vor-Ort-Termine, Wartungsfenster und erforderliche Unterbrechungen werden abgestimmt. Änderungen an Produktivsystemen erfolgen nur innerhalb des beauftragten Umfangs und mit den vereinbarten Freigaben. Fehlende Mitwirkung führt nicht ohne weitere rechtliche Grundlage zu beliebigen Zusatzkosten oder einer pauschalen Haftungsbefreiung.
4. Änderungen und Zusatzleistungen
Änderungswünsche werden hinsichtlich Umfang, Aufwand, Termin und Risiko bewertet. Eine zusätzliche Vergütung, neue Liefergegenstände oder verschobene verbindliche Termine benötigen eine entsprechende Vereinbarung. Ein protokollierter Verbesserungsvorschlag ist noch keine Beauftragung.
Erfordert eine Änderung neue technische Voraussetzungen oder zusätzliche Lizenzen, wird dies vor der Umsetzung geklärt. Gesetzliche Pflichten zur Schadensvermeidung und zum Hinweis auf erkennbare Risiken bleiben unberührt.
5. Datensicherung und Rückfallplanung
Vor risikobehafteten Arbeiten werden Zuständigkeiten für Datensicherung, Prüfung der Wiederherstellbarkeit, Rückfallmaßnahmen und Entscheidungen im Störungsfall festgelegt. Eine ausdrücklich übernommene Sicherungs- oder Wiederherstellungsleistung wird durch diese Regelung nicht auf den Auftraggeber verlagert.
Ein Snapshot ist nicht ohne technische Prüfung mit einem vollständigen Backup- und Wiederherstellungskonzept gleichzusetzen. Für Übungen und Demonstrationen sind nach Möglichkeit getrennte Testumgebungen und geeignete Testdaten zu verwenden. Fehlen erforderliche Sicherungen oder Freigaben, ist das weitere Vorgehen vor einer gefahrträchtigen Umsetzung abzustimmen.
6. Vergütung und Abrechnung
Abrechnung nach Aufwand, Pauschalen, Zahlungsziele, mögliche Vorauszahlungen, Kostengrenzen und Reiseaufwendungen ergeben sich aus dem individuellen Angebot. Nicht vereinbarte Reise-, Lizenz- oder Laborkosten werden nicht allein aufgrund dieser Bedingungen zusätzlich geschuldet. Ohne besonderes Zahlungsziel gelten die gesetzlichen Fälligkeitsregeln.
Bei einer Aufwandabrechnung werden die vereinbarten Tätigkeitsnachweise bereitgestellt. Für Verbraucher ist der vereinbarte Gesamtpreis einschließlich anfallender Steuern maßgeblich. Eindeutig gekennzeichnete Nettopreise betreffen ausschließlich entsprechend ausgerichtete Geschäftskundenangebote. Gesetzliche Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte bleiben erhalten.
7. Ergebnisse, Prüfung und Abnahme
Dokumentationen, Konfigurationen und Skripte werden in der vereinbarten Form bereitgestellt. Bei geschuldeten Werkleistungen bestimmen Vertrag und Gesetz die Prüfung, Abnahme und Behandlung von Mängeln. Bei reinen Dienstleistungen wird kein Werkabnahmeverfahren allein aufgrund dieser Bedingungen unterstellt.
Bekannte Einschränkungen und offene Punkte werden nachvollziehbar benannt. Eine ausbleibende Rückmeldung führt nicht durch diese Bedingungen automatisch zu einer umfassenden Abnahme oder zum Verlust von Mängelrechten. Gesetzlich vorgesehene Verfahren und wirksame individuelle Vereinbarungen bleiben unberührt.
8. Vertraulichkeit und Datenschutz
Vertrauliche Informationen werden nur im für die vereinbarte Aufgabe erforderlichen Umfang genutzt und zugänglich gemacht. Zugangsdaten sind über geeignete sichere Wege zu übermitteln. Befristete Berechtigungen, deren Dokumentation und Entzug nach Projektende sind abzustimmen.
Vor Zugriffen auf personenbezogene Daten werden die Rollen der Beteiligten und gegebenenfalls eine Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO geklärt. Zusätzliche Dienstleister, externe KI-Dienste und nicht freigegebene Cloud-Ablagen dürfen nicht allein aufgrund eines allgemeinen Projektauftrags für Kundendaten verwendet werden. Erforderliche Freigaben und vertragliche Regelungen bleiben notwendig.
Allgemeine Informationen zum Website- und Kontaktbetrieb enthält die Datenschutzerklärung. Sie ersetzt keine für das jeweilige Kundenprojekt erforderliche Vereinbarung.
9. Rechte an Arbeitsergebnissen
Die Nutzungsrechte an individuell erstellten Dokumenten, Skripten und sonstigen Ergebnissen richten sich nach der Vereinbarung und dem Vertragszweck. Vorhandene Werkzeuge, Herstellerprodukte, fremde Bestandteile und Open-Source-Komponenten behalten ihre jeweiligen Rechte- und Lizenzbedingungen.
Die Leistungsvereinbarung soll erkennen lassen, welche Ergebnisse individuell erstellt, welche Bestandteile lediglich bereitgestellt und welche Zugänge nur befristet genutzt werden. Zwingende gesetzliche Nutzungsrechte werden nicht ausgeschlossen.
10. Leistungsstörungen, Haftung und Vertragsende
Für Verzug, Mängel, Kündigung, Schadensersatz und Rückabwicklung gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit keine wirksame konkrete Vereinbarung besteht. Diese Bedingungen enthalten keinen pauschalen Ausschluss für Datenverlust, Betriebsausfälle oder sonstige Schäden. Zwingende Haftung, insbesondere für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit, wird nicht eingeschränkt.
Bei Projektende werden die Übergabe vereinbarter Ergebnisse, offene Betriebsaufgaben sowie Rückgabe oder Löschung nicht mehr benötigter Daten und Zugänge abgestimmt. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten und erforderliche Nachweise bleiben zu berücksichtigen.
11. Verbraucherrechte und Schlussbestimmungen
Ob ein Auftraggeber Verbraucher oder Unternehmer ist, richtet sich nach dem konkreten Vertragszweck und den gesetzlichen Voraussetzungen. Bei einschlägigen Verbraucher-Fernabsatzverträgen gelten die Widerrufsinformationen. Ein vorzeitiger Arbeitsbeginn setzt gegebenenfalls gesonderte ausdrückliche Erklärungen voraus; die bloße Zustimmung zu diesen Bedingungen genügt dafür nicht.
Individuelle Abreden und zwingende gesetzliche Vorschriften haben Vorrang. Ein ausschließlicher Gerichtsstand gegenüber Verbrauchern wird nicht festgelegt. Für unwirksame Bestimmungen gelten die gesetzlichen Folgen. Wir nehmen nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.